Grenzpatienten

Grenzpatienten aus Deutschland oder Frankreich genießen freie Arztwahl in Luxemburg. Erfahren Sie alles zu Kostenerstattung, Heil- und Kostenplan sowie Qualität.

Sie wohnen in Deutschland oder Frankreich?

Seit geraumer Zeit haben Patienten innerhalb der Europäischen Union das Recht auf freie Arztwahl:

Somit ist gewährleistet, dass gesetzlich und privat versicherte Patienten aus Deutschland (oder Frankreich) sich auch in Grevenmacher/LUXEMBURG behandeln lassen können, ohne ihren Leistungsanspruch auf Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse zu verlieren.

Hierzu ist eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse vorab sinnvoll, was jedoch in der Regel kein Problem darstellt.

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan bzw. Kostenvoranschlag zu erstellen und bei der Krankenkasse einzureichen. Sobald der Plan genehmigt worden ist, wird der Teil der Rechnung von der Krankenkasse erstattet, der auch in Deutschland zu erwarten wäre. Die in Deutschland gesetzlich verlangten Garantiezeiten werden eingehalten und zu jeder labortechnischen Arbeit wird eine Konformitätserklärung ausgestellt. Alle Laborarbeiten werden ausschließlich in Deutschland bzw. Luxemburg durchgeführt.

Weitere Informationen finden Sie u. a. auf den folgenden Seiten:

www.barmer-gek.de
www.tk.de
www.aok.de
www.cns.lu

Unser Service: ein Erstgespräch

Auf Wunsch bieten wir Ihnen an, ein unverbindliches Erstgespräch in unserem Büro zu führen.

Sind Sie Grenzgänger?

Sie sind „Grenzgänger“, das heißt, Sie arbeiten in Luxemburg und wohnen in Deutschland und kehren dorthin täglich oder zumindest 1 × wöchentlich zurück?

In Luxemburg gibt es hauptsächlich eine Krankenkasse, die CNS (Caisse nationale de santé). Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei den luxemburgischen Sozialversicherungsträgern beim CCSS, an und überweist dorthin Ihre Sozialversicherungsbeiträge.

Für den Leistungsanspruch in Luxemburg erhalten Sie von der CNS eine luxemburgische Krankenversichertenkarte. Auch Ihre Familienangehörigen können über Sie versichert werden, wenn Sie nicht selbst versichert oder Familienangehöriger einer in Deutschland versicherten Person sind.

Grundsätzlich haben Sie beim Leistungserbringer (Zahnarzt) die luxemburgische Krankenversichertenkarte vorzulegen. Die ordnungsgemäß bezahlten Honoraraufstellungen und Rechnungen für zahnmedizinische Leistungen, die in Luxemburg erbracht wurden, sind samt Zahlbescheinigungen an die CNS zu richten , um eine Erstattung zu erhalten. Eigenbeteiligungen sind möglich.

Generell können Sie zu jeder Zeit Leistungen in beiden Staaten in Anspruch nehmen.