Grenzpatienten

Grevenmacher Grenzpatienten2

Sie wohnen in Deutschland  (oder Frankreich) ?


Seit geraumer Zeit haben Patienten innerhalb der Europäischen Union das Recht auf freie Arztwahl:

Somit ist gewährleistet, dass gesetzlich und privat versicherte Patienten aus Deutschland (oder Frankreich) sich auch  in Grevenmacher/LUXEMBURG behandeln lassen können, ohne ihren Leistungsanspruch auf Kostenerstattung durch ihre Krankenkasse zu verlieren.

 


Hierzu ist eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse vorab sinnvoll, was jedoch in der Regel kein Problem darstellt.

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan bzw. Kostenvoranschlag zu erstellen und bei der Krankenkasse einzureichen. Sobald der Plan genehmigt worden ist, wird der Teil der Rechnung von der Krankenkasse erstattet, der auch in Deutschland zu erwarten wäre.   Die in Deutschland gesetzlich verlangten Garantiezeiten werden eingehalten und zu jeder labortechnischen Arbeit wird eine Konformitätserklärung ausgestellt.  Alle Laborarbeiten werden ausschließlich in Deutschland bzw. Luxemburg durchgeführt.


Weitere Informationen finden Sie u. a.  auf den folgenden Seiten:


www.barmer-gek.de
www.tk.de
www.aok.de
www.cns.lu